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Sozialpädagogische Familien
Die Sozialpädagogischen Familien der Stiftung contetto bieten je maximal vier Pflegekindern oder -jugendlichen Platz. Leben in einer Sozialpädagogischen Familie eigene Kinder, darf die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen sechs nicht übersteigen.
Die Familien sind in verschiedenen Regionen im Kanton Zürich wohnhaft.
Es wird darauf geachtet, eine natürliche Familienstruktur bezüglich Alter und Gruppe gemäss dem „Eingenerationenprinzip“ zusammenzustellen. In der Regel wird eine Gruppe von Kindern bis zur Selbstständigkeit begleitet. Frei werdende Plätze können aber in diesem Rahmen wieder belegt werden.
Die Geschäftsleitung der Stiftung contetto stellt Personen (Ehepaare oder im Konkubinat lebende Paare) ein, die gemeinsam eine Sozialpädagogische Familie führen wollen. Mindestens eine Person des Leitungspaares einer Sozialpädagogischen Familie verfügt über eine vom Kanton Zürich anerkannte Ausbildung im Bereich Pädagogik/Sozialpädagogik oder eine äquivalente Ausbildung und bringt mehrjährige Erfahrung in der beruflichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit. Die andere Person muss die „Ausbildung zur qualifizierten Erziehung von Pflegekindern“ der Schule für Sozialbegleitung oder eine ähnliche Ausbildung absolviert haben und sie bringt ebenfalls Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit. Nachdem die Personen ein standardisiertes Aufnahmeverfahren durchlaufen haben, starten sie bei contetto mit einer mindestens ein Jahr dauernden Probephase. Während dieser Zeit werden noch keine Kinder und Jugendlichen in diese Familie platziert.
Jede Familie erstellt in dieser Zeit ein „Familienkonzept“, in welchem sie die spezifischen Rahmenbedingungen und insbesondere das familieneigene pädagogische Konzept darlegt.